Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand zum 1. Januar 2025

I. Geltung

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Verträge der Schmidt Spiele GmbH weltweit ausgenommen alle Verträge, die mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB abgeschlossen werden, und ausgenommen Verträge, die mit Unternehmen mit Sitz in Frankreich abgeschlossen werden. Sie gelten ferner nicht, sofern sie mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Schmidt Spiele GmbH abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des Bestellers verpflichten die Schmidt Spiele GmbH auch dann nicht, wenn die Schmidt Spiele GmbH ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. „Unternehmer“ im Sinne der nachstehenden Bestimmungen sind solche nach § 14 BGB.

II. Lieferung, Gefahrübergang, Retourenrech, Haftung bei Verzug

  1. Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, jeweils ab Auslieferungslager. Transportkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Mit der Übergabe der Kaufsache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Auslieferung bestimmten Person oder Anstalt geht die Sachgefahr auf den Besteller über.
  2. Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die nicht auf einem Verschulden der Fa. Schmidt Spiele GmbH beruhen und die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, insbesondere nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten der Fa. Schmidt Spiele GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, verlängern die Lieferungs-/Leistungszeit um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist von einer Woche. Bestehen die vorgenannten Liefer- oder Leistungsverzögerungen nur hinsichtlich von Teilen der Kaufsache, ist die Fa. Schmidt Spiele GmbH hinsichtlich der übrigen Teile ohne weiteres zu Teillieferungen berechtigt. Bei einer aufgrund der vorstehenden Behinderungen eingetretenen Liefer-/Leistungsverzögerung um mehr als 2 Monate ist der Besteller nach Setzung einer angemessenen Nachfrist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages nur zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
  3. Teillieferungen sind, auch sofern sie nicht auf Liefer- oder Leistungsverzögerungen beruhen, zulässig, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er an der Teillieferung kein Interesse hat.
  4. Tritt aufgrund leichter Fahrlässigkeit der Fa. Schmidt Spiele GmbH eine Liefer- oder Leistungsverzögerung ein, ist die Schadensersatzhaftung auf 5 % des Kaufpreises begrenzt. Ein etwa bestehendes Rücktrittsrecht des Bestellers bleibt unberührt.
  5. Ein Retourenrecht steht dem Besteller nur dann zu, wenn sich ein entsprechender Anspruch aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt oder wenn dies bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart worden ist, sich die gelieferte Ware in einem einwandfreien Zustand befindet und noch im jeweils gültigen Katalog der Fa. Schmidt Spiele GmbH geführt wird.
  6. Ist eine Lieferung auf Rechnung vereinbart, ist die Fa. Schmidt Spiele GmbH zu einer Lieferung nur verpflichtet, wenn der Besteller zu dem Zeitpunkt, zu dem die Fa. Schmidt Spiele GmbH die Lieferung versendet über ein Kreditlimit bei dem jeweiligen Kreditversicherer von Schmidt Spiele GmbH, derzeit der Fa. Coface AG verfügt, das ausreichend ist, einen Zahlungsausfall betreffend die Rechnungsforderung der zur Lieferung bestimmte Ware zu versichern.


III. Zahlung und Verrechnung

  1. Rechnungen der Firma Schmidt Spiele GmbH sind, sofern andere Vereinbarungen nicht getroffen werden, 14 Tage nach erfolgter Lieferung und Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für Rechnungen über berechtigte Teillieferungen.
  2. Bei Banküberweisungen und Scheckzahlungen gilt der Tag, an dem der Fa. Schmidt Spiele GmbH der Betrag gutgeschrieben wird (Valutatag) als Zahlungseingang.
  3. Zahlung per Bankeinzug ist nicht möglich.
  4. Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber und unter Berechnung der jeweils üblichen Diskont- und Einzugsspesen entgegengenommen. Diskontspesen werden unabhängig vom Zeitpunkt der Wechselannahme vom Fälligkeitstag der Forderung an berechnet und sind sofort fällig.
  5. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Lieferung und Zugang der Rechnung, befindet sich der Besteller in Verzug. Ist der Besteller Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 S. 1 BGB schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz; alle übrigen Besteller schulden Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Ist der Besteller Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 S. 1 BGB schuldet er im Falle seines Verzuges der Firma Schmidt Spiele GmbH die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 €, die auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen ist, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens bleibt vorbehalten.
  6. Die Fa. Schmidt Spiele GmbH ist berechtigt, ihre Forderung gegen die des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund – ggf. gegen Zinsausgleich – aufzurechnen, auch wenn die gegenseitigen Forderungen verschieden fällig sind.
  7. Die Aufrechnung gegen fällige Forderungen der Fa. Schmidt Spiele GmbH mit Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder im Rahmen eines entscheidungsreifen Rechtsstreites anhängig und begründet.
  8. Für anerkannte Retouren erteilt die Fa. Schmidt Spiele GmbH innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eingang der Ware bei der Fa. Schmidt Spiele GmbH eine Gutschrift. Eine vorherige Rechnungskürzung durch den Besteller ist unzulässig.


IV. Eigentumsvorbehalt

  1. Sämtliche von der Fa. Schmidt Spiele GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, Eigentum der Fa. Schmidt Spiele GmbH (Vorbehaltseigentum). Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Gesamtforderung aus der Geschäftsbeziehung mit der Fa. Schmidt Spiele GmbH.
  2. Der Besteller ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur solange berechtigt, als er sich nicht in Verzug befindet und / oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen nicht gestellt ist.
  3. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware, auch im Rahmen von Werk- und Werklieferungsverträgen werden bereits jetzt an die Schmidt Spiele GmbH abgetreten. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen von der Schmidt Spiele GmbH nicht gelieferten Sachen veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe der in Rechnung der Schmidt Spiele GmbH genannten Werte der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
  4. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zum jederzeitigen Widerruf durch die Schmidt Spiele GmbH einzuziehen. Die Abtretung der Forderungen durch den Besteller ist ausgeschlossen. Der Besteller ist verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretung an die Schmidt Spiele GmbH auf deren Verlangen mitzuteilen und der Schmidt Spiele GmbH die zur Geltendmachung der Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  5. Falls im Vorbehaltseigentum der Schmidt Spiele GmbH stehende Ware oder der Schmidt Spiele GmbH zur Sicherheit abgetretene Forderungen von Dritten gepfändet oder beschlagnahmt werden, ist der Besteller verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt oder die Sicherungsabtretung offenzulegen und die Schmidt Spiele GmbH unverzüglich durch Übersendung des Pfändungs- oder Beschlagnahmeprotokolls zu benachrichtigen. Alle Kosten einer Intervention der Schmidt Spiele GmbH trägt der Besteller.
  6. Übersteigt der Wert der der Schmidt Spiele GmbH gegebenen Sicherheiten den Wert der Gesamtforderungen der Schmidt Spiele GmbH aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 20 %, so ist die Schmidt Spiele GmbH auf Verlangen des Bestellers zur Rückübertragung bzw. Freigabe insoweit verpflichtet, als der Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


V. Sachmängelhaftung

  1. Ist der Besteller Unternehmer, ist er verpflichtet, einen offensichtlichen Mangel der Kaufsache innerhalb einer Frist von zwei Wochen gerechnet ab Lieferung der Ware bei Firma Schmidt Spiele schriftlich zu rügen. Für die Rechtzeitigkeit genügt die Absendung der Anzeige. Versäumt der Besteller, der Unternehmer ist, diese Frist stehen ihm in Bezug auf den zu rügenden Mangel keine Ansprüche oder Rechte zu. Geltende Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB bleiben unberührt und gelten vorrangig.
  2. Ist der Besteller Unternehmer, beschränken sich im Fall einer nur fahrlässigen Pflichtverletzung der Fa. Schmidt Spiele GmbH die Rechte des Bestellers bei Mängeln auf das Nacherfüllungs-, Rücktritts- bzw. Minderungsrecht. Setzt der Besteller der Fa. Schmidt Spiele GmbH in diesem Fall eine angemessene Frist zur Nacherfüllung, beschränken sich nach Ablauf dieser Frist die Rechte des Bestellers im Falle einer nur fahrlässigen Pflichtverletzung der Fa. Schmidt Spiele GmbH auf das Rücktritts- und Minderungsrecht; Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Die Bestimmungen der §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
  3. Ist der Besteller Unternehmer sind Schadensersatzansprüche wegen einer Pflichtverletzung im Sinne von § 280 Abs. 1 BGB ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Schmidt Spiele GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Schmidt Spiele GmbH beruht oder die zugrunde liegende Pflichtverletzung nicht eine wesentliche Vertragspflicht (sogenannte Kardinalpflicht) betrifft. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die zwingende Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
  4. Ist der Besteller Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, verjähren etwaige Ansprüche des Bestellers wegen eines Mangels gemäß § 437 BGB ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn gerechnet nach Ablauf eines Jahres. Die Bestimmungen der §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
  5. Ist der Besteller Unternehmer, steht ihm ein Leistungsverweigerungsrecht auf der Grundlage von Mängeln der gelieferten Ware nicht zu, sodass die Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fa. Schmidt Spiele GmbH bei Fälligkeit zu erfüllen sind, es sei denn, die zugrundeliegenden Mängel wären unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder im Rahmen eines entscheidungsreifen Rechtsstreites anhängig und begründet.


VI. Gerichtsstand

  1. Soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Schmidt Spiele GmbH, Lahnstraße 21, 12055 Berlin (Deutschland).
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.